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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits
und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand,
diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart: .
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OnlineBuch zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
Das OnlineBuch Tarifrecht für den öffentlichen Dienst informiert über die wichtigsten Regelungen der Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TVöD gilt für 2,1 Mio. Tarifkräfte bei Bund und Kommunen, der TV-L für rund 800.000
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