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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:
Diskussion um gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit - Stöhr begrüsst Abrücken des DGB von Initiative mit BDA
Der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion Frank Stöhr begrüßt die Entscheidung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB),die gemeinsame Initiative von DGB und Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) für einen gesetzlichen Eingriff in die Tarifpluralität nicht weiterzuverfolgen.
Am Rande der Tagung des dbb Bundeshauptvorstandes am 7. Juni 2011 in Saarbrücken sagte Stöhr, die Entscheidung des DGB-Bundesvorstandes komme einem Scheitern der gemeinsamen Initiative gleich. Heute ist
ein guter Tag für den Erhalt der Tarifautonomie und damit für die Beschäftigten in Deutschland, sagte Stöhr. Die DGB-Entscheidung trage dazu bei, dass Einschränkungen des Streikrechts und der durch die Verfassung
geschützten Koalitionsfreiheit nicht hingenommen werden.
Der dbb hatte bereits in der Vergangenheit, unter anderem mit einer Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt in Berlin, mehrfach auf die schwerwiegenden Folgen eines möglichen gesetzlichen Eingriffs in die Tarifpluralität aufmerksam gemacht. Eine solche Regelung hätte nur einseitige Vorteile für die Arbeitgeberseite gebracht, sagte Stöhr. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich das Abrücken des DGB von diesen Bestrebungen.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 07.06.2011