Tarifrecht: Bund - Neue Entgeltordnung zum TVöD

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Tarifrecht: Bund - Neue Entgeltordnung zum TVöD

Bund und Gewerkschaften haben sich auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für seine Tarifbeschäftigten verständigt. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen soll die Entgeltordnung am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Damit sind die über 1.000 Tätigkeiten und Berufe im öffentlichen Dienst des Bundes zukünftig unmittelbar den 15 Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Bis auf dieses sogenannte Eingruppierungsrecht war das früher geltende Tarifrecht für Angestellte im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O) und für Arbeiter im Manteltarifvertrag (MTArb/MTArb-O) bereits am 1. Oktober 2005 durch den TVöD abgelöst worden.

Von den ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmalen konnte die Mehrzahl modernisiert und auf ca. 1.000 Merkmale reduziert werden. Ganze Bereiche wurden völlig neu geregelt, beispielsweise für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder den Fremdsprachendienst. In fachkräfterelevanten Bereichen wurden Wertigkeiten neu ausgerichtet. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, IT-Fachkräfte, Meister, Techniker, Nautiker.

Höhergruppierungen, die zeitlich nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, werden zukünftig stufengleich umgesetzt. Dies führt dazu, dass Mobilität und Flexibilität gefördert wird, indem Beschäftigte bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher erzielen können. Gleichzeitig wurde die Leistungsbezahlung reformiert, um künftig die Anreize passgeneuer und effizienter auf die Situationen der Bundesverwaltung zuzuschneiden.

Bundesinnenminister Dr. Friedrich zieht ein positives Fazit und hält den Abschluss der seit Jahren dauernden Verhandlungen für „eine gute Nachricht für die Beschäftigten“.

Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe 04/2013


 

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