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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005 zuletzt aktualisiert am 25.10.2020
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart:
>>>TVöD Bund Fassung vom 25.10.2020
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25. Oktober 2020
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeiner Teil
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 (Bund) Eingruppierung
§ 12 (VKA) Eingruppierung
§ 13 (Bund) Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 13 (VKA) Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle
§ 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 (Bund) Leistungsentgelt
§ 18 (VKA) Leistungsentgelt
§ 18a (VKA) Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 (Bund) Jahressonderzahlung
§ 20 (VKA) Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis
Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 (VKA) Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a (Bund) Übergangsvorschriften
§ 38a (VKA) Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 6 (VKA) Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A (Bund) Tabellenentgelt (Bund und VKA)
Anlage A (VKA)
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Das OnlineBuch Tarifrecht für den öffentlichen Dienst informiert über die wichtigsten Regelungen der Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TVöD gilt für 2,1 Mio. Tarifkräfte bei Bund und Kommunen, der TV-L für rund 800.000 Tarifkräfte der Länder (ohne Hessen). Der TVöD bzw. TV-L haben den BAT bzw. MTArb abgelöst. Es werden die Tarifregelungen erläutert, z.B. den TVöD, das Überleitungsrecht, den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung und den Tarifvertrag für Auszubildende und Praktikanten. Nach der Einführung enthält das Buch die aktuellen Entgelttabellen.
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