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Ausbildungsvergütungen (TVöD-BBiG VKA)
In den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) sind die Ausbildungsentgelte geregelt. In jeweils eigenen Tarifrunden für den Bund und die Gemeinden werden auch die Ausbildungsvergütungen geregelt. Die Vergütungen werden in Verhandlungen zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelt.
Auszubildendenvergütungen (Bund/Kommunen) ab 01. März 2024
Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen (TVöD)
TVAöD BBiG und Pflege ab 01.03.2024
Ausbildungsjahr |
TVAöD |
TVAöD Besonderer Teil Pflege (§ 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD – AT -) ab 01.03.2024 |
TVAöD |
1. Ausbildungsjahr |
1.068,26 |
1.190,69 |
1.065.24 |
2. Ausbildungsjahr |
1.118,20 |
1.252,07 |
1.125,30 |
3. Ausbildungsjahr |
1.164,02 |
1.353,38 |
1.222,03 |
4. Ausbildungsjahr |
1.227,59 |
- |
- |
Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)
Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.03.2024
Praktikantin/Praktikant für den Beruf |
Bund / Kommunen |
der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters |
1.876,21 |
der pharm.-techn. Assistentin, |
1.652,02 |
der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers, |
1.595,36 |
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Red 20250401