Auszubildendenvergütungen (Bund/Kommunen) ab 01. März 2024 (html)

 

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Ausbildungsvergütungen (TVöD-BBiG VKA)

In den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) sind die Ausbildungsentgelte geregelt. In jeweils eigenen Tarifrunden für den Bund und die Gemeinden werden auch die Ausbildungsvergütungen geregelt. Die Vergütungen werden in Verhandlungen zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelt.

 

Auszubildendenvergütungen (Bund/Kommunen) ab 01. März 2024

Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen (TVöD)
TVAöD BBiG und Pflege ab 01.03.2024

 Ausbildungsjahr

TVAöD
Besonderer Teil BBiG
(§ 1 Abs. 1 Buchst. a TVAöD – AT -) ab 01.03.2024

TVAöD
 Besonderer Teil Pflege
(§ 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD – AT -) ab 01.03.2024

TVAöD
- Besonderer Teil Pflege -
(§ 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD – AT -) ab 01.03.2024

 1. Ausbildungsjahr

 1.068,26

1.190,69

 1.065.24

 2. Ausbildungsjahr

 1.118,20

 1.252,07

 1.125,30

 3. Ausbildungsjahr

 1.164,02

1.353,38

 1.222,03

 4. Ausbildungsjahr

 1.227,59

 -

 -

 

Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)
Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.03.2024

 Praktikantin/Praktikant für den Beruf

 Bund / Kommunen 

der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters
der Sozialpädagogin, des Sozialpädagogen
der Heilpädagogin, des Heilpädagogen

1.876,21

 der pharm.-techn. Assistentin,
des pharm.-techn. Assistenten
der Erzieherin, des Erziehers

1.652,02

 der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers,
der Masseurin und med Bademeisterin,
des Masseurs und med Bademeisters,
der Rettungssanitäterin, des Rettungssanitäters

1.595,36

 


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