TV Entsorgung (TVöD/VKA): TVöD-E Anhang zu § 9: Anhang zu § 9: A. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister

 

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TV Entsorgung (TVöD/VKA):

Anhang zu § 9: A. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister

Für Hausmeisterinnen/Hausmeister, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD:
Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeit darf die
Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 nicht überschreiten. Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die Hausmeisterin/der Hausmeister
am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung
halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet (faktorisiert).

Bereitschaftszeiten werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht
gesondert ausgewiesen.

B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen

[nicht besetzt]


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