Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): § 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle - Anhang zu § 16 (Bund) TVöD

Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Ratgeber & eBooks aufgespielt, u.a. die fünf eBooks zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffent-lichen Dienst). Witer finden Sie auf dem Stick drei OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Ein wahres "Super-Angebot"!

>>>Hier gehts es zum Bestellformular


Zur Übersicht des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)  

Anhang zu § 16 (Bund) TVöD

Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte (Bund)

1Abweichend von § 16 (Bund) Abs. 1 ist Endstufe
a) in der Entgeltgruppe 9 die Stufe 4 bei Tätigkeiten entsprechend

 - Vergütungsgruppe Va ohne Aufstieg nach IVb BAT/BAT-O,

- Vergütungsgruppe Vb ohne Aufstieg nach IVb BAT/BAT-O,

- Vergütungsgruppe Vb nach Aufstieg aus Vc BAT/BAT-O (vorhandene Beschäftigte),

- Lohngruppe 9 MTArb/MTArb-O;

b) in der Entgeltgruppe 3 die Stufe 5 bei Tätigkeiten entsprechend der

- Vergütungsgruppe VIII mit und ohne Aufstieg nach VII BAT sowie nach Aufstieg aus IX/IXb BAT/BAT-O,

- Lohngruppe 3 nach Aufstieg aus Lohngruppe 2 und 2a MTArb/MTArb-O (vorhandene Beschäftigte),

- Lohngruppe 2a nach Aufstieg aus Lohngruppe 2 MTArb/MTArb-O (vorhandene Beschäftigte),

- Lohngruppe 2 mit Aufstiegen nach Lohngruppe 2a und 3 MTArb/MTArb-O;

c) in der Entgeltgruppe 2 die Stufe 5 bei Tätigkeiten entsprechend der

- Vergütungsgruppe IXb nach Aufstieg aus X BAT/BAT-O (vorhandene Beschäftigte),

- Vergütungsgruppe X mit Aufstieg nach IXb BAT/BAT-O,

- Vergütungsgruppe X BAT/BAT-O (vorhandene Beschäftigte),

- Lohngruppe 1a MTArb/MTArb-O (vorhandene Beschäftigte),

- Lohngruppe 1 mit Aufstieg nach Lohngruppe 1a MTArb/MTArb-O.

Protokollerklärung:
Vorhandene Beschäftigte sind Beschäftigte im Sinne des § 1 Abs. 1 TVÜ-Bund.

2Abweichend von § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 1 gelten für die Stufenlaufzeiten folgende Sonderregelungen:

In der Entgeltgruppe 9 (Bund) wird die Stufe 3 nach fünf Jahren in Stufe 2 und die Stufe 4 nach neun Jahre in Stufe 3 bei Tätigkeiten entsprechend der

- Vergütungsgruppe Va ohne Aufstieg nach IVb BAT/BAT-O,

- Vergütungsgruppe Vb ohne Aufstieg nach IVb BAT/BAT-O (einschließlich in Vergütungsgruppe Vb vorhandener Aufsteiger aus Vergütungsgruppe Vc BAT/BAT-O) erreicht; bei Tätigkeiten entsprechend der Lohngruppe 9 MTArb/MTArb-O wird die Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 und die Stufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3 erreicht. 


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.tv-oed.de © 2023