Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): § 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA)

Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Ratgeber & eBooks aufgespielt, u.a. die fünf eBooks zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffent-lichen Dienst). Witer finden Sie auf dem Stick drei OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Ein wahres "Super-Angebot"!

>>>Hier gehts es zum Bestellformular


Zur Übersicht des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)  

§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA)

Protokollerklärung:
1Die Tarifvertragsparteien werden bis zum 30. Juni 2006 regeln, welche den BAT/BATO/ BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G/BMT-G-O ergänzenden Tarifverträge und Tarifvertragsregelungen für Beschäftigte im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages – ggf. nach ihrer Anpassung an diesen Tarifvertrag – weiter anzuwenden sind. 2Bis dahin finden alle den BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G/BMT-G-O ergänzenden Tarifverträge oder Tarifvertragsregelungen der VKA in ihrem bisherigen Geltungsbereich weiter Anwendung.


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.tv-oed.de © 2023