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TVöD-S Sparkassen: § 39 In-Kraft-Treten
§ 39 In-Kraft-Treten 24
Diese Regelungen treten am 1. Oktober 2005 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten
a) § 18.425 am 1. Januar 2006,
b) § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b und c sowie § 27 am 1. Januar 2006 in Kraft.
Text 20201025