TVöD-S Dienstleistungsbereich Sparkassen

 

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
für den Dienstleistungsbereich Sparkassen 

 

vom 7. Febraur 2006 zuletzt aktualisiert am 25.10.2020

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart

 

TVöD-S Sparkassen

Vorbemerkungen

1. Der TVöD - Allgemeiner Teil - und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT- V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für den jeweiligen Dienstleistungsbereich.

2. Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend der Prozessvereinbarung vom 9. Januar 2003 durchgeschriebene Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt.

3. Die Kündigung eines unter Nr. 1 genannten Tarifvertrages oder einzelner Regelungen davon hat unmittelbare Rechtswirkung auf die entsprechende/n durchge-schriebene/n Fassung/en.

4. Die durchgeschriebenen Fassungen regeln nicht das Verhältnis der Tarifvertragsparteien als Normgeber zueinander (Innenverhältnis). Sie sind nicht die Grundlage für Tarifverhandlungen oder Kündigungen, denn Allgemeiner Teil und die Besonderen Teile bleiben rechtlich selbstständige Tarifverträge. Die durchgeschriebenen Fassungen enthalten ausschließlich Rechtsnormen für die Anwendungsebene im Außenverhältnis (Arbeitgeber, Beschäftigte, Gerichte etc.). Jeder durchgeschriebenen Fassung wird eine Legende angefügt, aus der sich die Entsprechungen der Regelungen des jeweiligen Besonderen Teils zu den Bestimmungen des TVöD – Allgemeiner Teil – ergeben.

5. Tarifverhandlungen zur Änderung oder Ergänzung des Tarifrechts werden auf der Grundlage der unter Nr. 1 genannten Tarifverträge geführt. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen ändern auch die durchgeschriebenen Fassungen.

 

Inhaltsverzeichnis*

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen, Bankgeheimnis

§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

§ 5 [nicht besetzt]

§ 5.1 Qualifizierung

Abschnitt II
Arbeitszeit

§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 7 Sonderformen der Arbeit

§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

§ 9 Bereitschaftszeiten

§ 10 Arbeitszeitkonto

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

§ 12 Eingruppierung

§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen

§ 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

§ 15 Tabellenentgelt

§ 16 Stufen der Entgelttabelle

§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

§ 17.1 Entgelt für Auszubildende

§ 18 [nicht besetzt]

§ 18.1 Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte

§ 18.2 Zielvereinbarung

§ 18.3 Systematische Leistungsbewertung

§ 18.4 Sparkassensonderzahlung

§ 19 Erschwerniszuschläge

§ 20 [nicht besetzt]

§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

§ 22 Entgelt im Krankheitsfall

§ 23 Besondere Zahlungen

§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts

§ 25 Betriebliche Altersversorgung

*Redaktionell angepasst.

Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung

§ 26 Erholungsurlaub

§ 27 Zusatzurlaub

§ 28 Sonderurlaub

§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 30 Befristete Arbeitsverträge

§ 31 Führung auf Probe

§ 32 Führung auf Zeit

§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

§ 35 Zeugnis

Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge

§ 37 Ausschlussfrist

§ 38 Begriffsbestimmungen

§ 38a Übergangsvorschriften

§ 39 In-Kraft-Treten

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern

Anhang zu § 9 A. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister

B. [nicht besetzt]

Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)

Anlage A Tabellenentgelt

Anlage B aufgehoben

Niederschriftserklärungen
Legende der Entsprechungen TVöD-S (durchgeschriebene Fassung) zu TVöD-AT und BT-S (Niederschriftserklärung Nr. 21)

Redaktioneller Hinweis für die in den Fußnoten verwendeten Abkürzungen

AT = Allgemeiner Teil TVöD

BT-S = Besonderer Teil Sparkassen

Die durchgeschriebene Fassung für die Sparte Sparkassen integriert den BT-S in den AT, vgl. im Einzelnen Niederschriftserklärung Nr. 21.


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