Urlaub und Arbeitsbefreiung für den Tarifbereich im öffentlichen Dienst

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Regelungen zum Urlaub für Tarifkräfte im öffentlichen Dienst

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Ungeachtet der unterschiedlichen Regelungsverfahren – bei Beamten durch Gesetze und Verordnungen, bei Arbeitnehmern durch tarifvertragliche Vereinbarungen – bestehen zwischen den beiden Gruppen bei einer Reihe der Arbeitsbedingungen keine oder nur punktuelle Unterschiede, so dass wir sie in diesem Kapitel gemeinsam darstellen können.

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Arbeitsbefreiung aus
persönlichen Gründen 

Beurlaubung ohne Dienstbezüge

Beurlaubung ohne Lohn

Beurlaubung ohne Vergütung

Erholungsurlaub für
Tarifbeschäftigte und
Beamte im öffentlichen Dienst

Sabbatregelungen  

Sonderurlaub
- Sonderurlaubsverordnung
des Bundes
 

Urlaub
- Dauer des Erholungsurlaubs
- Ansparmodelle beim Urlaub
zumZwecke der Kinderbetreuung
 

Zusatzurlaub bei Schichtdienst


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