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Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)
vom 27. Februar 2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 25. Oktober 2020
Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.
Der Tarifvertrag gibt, soweit nicht anders angegeben, den Stand vom 1. September 2020 wieder.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften]
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
Präambel
Die Tarifvertragsparteien wollen mit Hilfe dieses Tarifvertrages älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.
§ 2 Voraussetzungen der Altersteilzeit
§ 3 Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit
§ 8 Nichtbestehen bzw. Ruhen der Aufstockungsleistungen
§ 9 Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 11 Inkrafttreten, Geltungsdauer
Köln, 5. Mai 1.998
Für die Bundesrepublik Deutschland: Das Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder: Der Vorsitzende des Vorstandes Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:
[Für die vertragsschließenden Gewerkschaften]
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Red 20230919