Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -

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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

- Allgemeiner Teil -

Stand: 13. September 2005*

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und andererseits der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart.

wird Folgendes vereinbart (den TVAöD können Sie hier herunterladen):

TV Auzubildende Bund (Allgemeiner Teil) 


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