Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) - VKA: § .1 Geltungsbereich
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Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) - VKA: § 1 Geltungsbereich
Erster Teil
Punktemodell
Abschnitt I
Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende (Beschäftigte), die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes fallen und deren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Beteiligter oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied ist.
Red UT 20220905