Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) - VKA: Anlage 6 Ermittlung der biometriebedingten Mehrkosten

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Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) - VKA:
Anlage 6
Ermittlung der biometriebedingten Mehrkosten

 

Anlage 6

Ermittlung der biometriebedingten Mehrkosten

Auf der Grundlage der Berechnungen von AONHewitt im Schreiben vom 7. Januar 2015 werden die Mehrkosten aufgrund der veränderten biometrischen Verhältnisse pauschal ermittelt, indem jeweils folgender Vomhundertsatz auf die Rentenausgaben angewandt wird, die sich in dem Kalenderjahr unter Berücksichtigung der tatsächlichen biometrischen Risikoverhältnisse voraussichtlich ergeben werden:

 

Kalenderjahr Anteil der Mehrkosten aufgrund der veränderten biometrischen Verhältnisse an den voraussichtlichen tatsächlichen Rentenausgaben in v.H.
2023 4,77
2024 5,34
2025 5,93
2026 6,51
2027 7,06
2028 7,63
2029 8.16
2030 8,67
2031  9,17
2032  9,63
2033 10,10
2034 10,57
2035 11,08
2036 11,59
2037 12,14
2038 12,67
2039 13,12
2040 13,62
2041 14,06
2042 14,47
2043 14,86
2044 15,21
2045 15,49
2046 15,75
2047 15,99
2048 16,17
2049 16,30
2050 16,42
2051 16,48
2052 16,52
2053 16,59
ab 2054 16.60

 


 

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