Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) - VKA: § .1 Geltungsbereich

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Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) - VKA: § 1 Geltungsbereich

 

Erster Teil
Punktemodell
Abschnitt I
Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende (Beschäftigte), die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes fallen und deren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Beteiligter oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied ist.


Red UT 20220905

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