![]() |
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt, u.a. Tarifrecht (TVöD und TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentl. Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst). Weiter finden Sie auf dem USB-Stick die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. >>>zum Bestellformular |
>>>zur Übersicht des TV Altersversorgung (ATV) VKA
Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) - VKA: § 28 Höherversicherte
Dritter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt I
Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht
§ 28 Höherversicherte
Die Beschäftigten, deren zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Wege der Höherversicherung bis 31. Dezember 1997 durchgeführt wurde, sind weiterhin nicht zu versichern. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zur Verwendung für eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung von 66,47 Euro monatlich.
Red UT 20220905