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Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung (TVöD-V)
TVöD-V Verwaltung
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006 (in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 15 vom 25. Oktober 2020, letzter Stand 21.03.2021)
Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberver-bände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerk-schaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.
Diese Fassung gibt den Stand vom 1. März 2021 wieder.
Vorbemerkungen
1. Der TVöD – Allgemeiner Teil – und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusam-menhang das Tarifrecht für den jeweiligen Dienstleistungsbereich.
2. Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend der Prozessvereinbarung vom 9. Januar 2003 durchgeschriebene Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt.
3. Die Kündigung eines unter Nr. 1 genannten Tarifvertrages oder einzelner Rege-lungen davon hat unmittelbare Rechtswirkung auf die entsprechende/n durchge-schriebene/n Fassung/en.
4. Die durchgeschriebenen Fassungen regeln nicht das Verhältnis der Tarifver-tragsparteien als Normgeber zueinander (Innenverhältnis). Sie sind nicht die Grundlage für Tarifverhandlungen oder Kündigungen, denn Allgemeiner Teil und die Besonderen Teile bleiben rechtlich selbstständige Tarifverträge. Die durch-geschriebenen Fassungen enthalten ausschließlich Rechtsnormen für die An-wendungsebene im Außenverhältnis (Arbeitgeber, Beschäftigte, Gerichte etc.). Jeder durchgeschriebenen Fassung wird eine Legende angefügt, aus der sich die Entsprechungen der Regelungen des jeweiligen Besonderen Teils zu den Bestimmungen des TVöD – Allgemeiner Teil – ergeben.
5. Tarifverhandlungen zur Änderung oder Ergänzung des Tarifrechts werden auf der Grundlage der unter Nr. 1 genannten Tarifverträge geführt. Etwaige Ände-rungen oder Ergänzungen ändern auch die durchgeschriebenen Fassungen.
Inhaltsverzeichnis1
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
Abschnitt II
Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung
1 Redaktionell angepasst.
Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister, Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Anlage B aufgehoben
Anlage C Tabellenentgelt Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Anlage D Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigte
Niederschriftserklärungen
Legende über die Entsprechungen der TVöD-V-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-V.
Redaktioneller Hinweis für die in den Fußnoten verwendeten Abkürzungen:
AT = Allgemeiner Teil TVöD.
BT-V = Besonderer Teil Verwaltung.
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005, zuletzt aktualisiert am 25.10.2020
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
andererseits wird Folgendes vereinbart: .
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