TV Flughafen (TVöD/VKA): TVöD-F § 28 Sonderurlaub

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TV Flughafen (TVöD/VKA): 

TVöD-F: § 28 Sonderurlaub

 

Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung

§ 28 Sonderurlaub

Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.


 

Red 20220008

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