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TVöD für den Dienstleistungsbereich Flughäfen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-F)
vom 7. Februar 2006, in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 14 vom 25.10.2020
Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.
Die durchgeschriebene Fassung gibt den Stand vom 1. September 2020 wieder.
Vorbemerkungen
1. Der TVöD – Allgemeiner Teil – und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BTV), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für den jeweiligen Dienstleistungsbereich.
2. Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend der Prozessvereinbarung vom 9. Januar 2003 durchgeschriebene Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt.
3. Die Kündigung eines unter Nr. 1 genannten Tarifvertrages oder einzelner Regelungen davon hat unmittelbare Rechtswirkung auf die entsprechende/n durchgeschriebene/n Fassung/en.
4. Die durchgeschriebenen Fassungen regeln nicht das Verhältnis der Tarifvertragsparteien als Normgeber zueinander (Innenverhältnis). Sie sind nicht die Grundlage für Tarifverhandlungen oder Kündigungen, denn Allgemeiner Teil und die Besonderen Teile bleiben rechtlich selbstständige Tarifverträge. Die durchgeschriebenen Fassungen enthalten ausschließlich Rechtsnormen für die Anwendungsebene im Außenverhältnis (Arbeitgeber, Beschäftigte, Gerichte etc.).
Jeder durchgeschriebenen Fassung wird eine Legende angefügt, aus der sich die Entsprechungen der Regelungen des jeweiligen Besonderen Teils zu den Bestimmungen des TVöD – Allgemeiner Teil – ergeben.
5. Tarifverhandlungen zur Änderung oder Ergänzung des Tarifrechts werden auf der Grundlage der unter Nr. 1 genannten Tarifverträge geführt. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen ändern auch die durchgeschriebenen Fassungen.
Inhaltsverzeichnis1
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Abschnitt II
Arbeitszeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15.1 Feuerwehr- und Sanitätspersonal
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung
1 Redaktionell angepasst.
Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Abschnitt V
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern >>>zum Text
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister,
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Anlage B aufgehoben
Anlage G Gesundheitsschutz der Beschäftigten von Flughafenfeuerwehren im Einsatzdienst
Niederschriftserklärungen
Legende über die Entsprechungen der TVöD-F-Regelungen zu den jeweiligen
Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-F
Redaktioneller Hinweis für die in den Fußnoten verwendeten Abkürzungen
AT = Allgemeiner Teil TVöD
BT-F = Besonderer Teil Flughäfen
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