TV Flughafen (TVöD/VKA): TVöD-F § 39 In-Kraft-Treten
 |
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)
Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Ratgeber & eBooks aufgespielt, u.a. die fünf eBooks zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffent-lichen Dienst). Witer finden Sie auf dem Stick drei OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Ein wahres "Super-Angebot"!
>>>Hier gehts es zum Bestellformular
|
>>>zur Übersicht des TV Flughafen
TV Flughafen (TVöD/VKA):
TVöD-F: § 39 In-Kraft-Treten
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten
Diese Regelungen treten am 1. Oktober 2005 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten
a) § 20 am 1. Januar 2007,
b) § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b und c sowie § 27 am 1. Januar 2006
c) § 15.1 Abs. 3 i.V.m. Anlage G am 1. September 2018
in Kraft.
Red 20220008