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Besoldungs- und Versorgungsberechtigte beim Bund erhalten im Dezember 2025 Abschlagszahlungen auf Tarifübertragung
Bundesregierung beschließt Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die gesetzliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026
Tarifabschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Einkommen steigen um 5,8 Prozent in zwei Schritten, neues Wahlmodell für mehr freie Tage, Jahressonderzahlung wird erhöht und Schichtzulagen werden verdoppelt
Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 in ihrer Kabinettsitzung beschlossen, Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 zu leisten.
Damit werden im Bund auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger an den Tarifergebnissen vom 6. April 2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen teilhaben.
Da die Abschläge im Vorgriff auf einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Tarifübertragung auf die Bundesbesoldung und -versorgung gezahlt werden, stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt des späteren Inkrafttretens eines solchen Gesetzes.
Besoldungs- und Versorgungsberechtigte erhalten Abschlagszahlungen
Bundeskabinett beschließt am 3. September 2025 Abschläge im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026. Die Zahlungen sollen ab Dezember 2025 erfolgen.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 erfolgen zunächst Abschläge auf einen ersten linearen Anpassungsschritt mit einer Erhöhung um 3,0 %, rückwirkend zum 1. April 2025.
Sodann erfolgen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 %.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes beschlossen. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten dadurch im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung Abschlagszahlungen. Damit partizipiert auch dieser Personenkreis voraussichtlich ab Dezember 2025 an den Tarifergebnissen vom 6. April 2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.
Im Einzelnen sieht der Beschluss folgende Maßnahmen vor:
Voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 erfolgen zunächst Abschläge auf einen ersten linearen Anpassungsschritt mit einer Erhöhung um 3,0 Prozent, rückwirkend zum 1. April 2025.
Sodann erfolgen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent.
Da die Abschläge im Vorgriff auf einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Tarifübertragung auf die Bundesbesoldung und -versorgung gezahlt werden, stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens einer späteren entsprechenden gesetzlichen Regelung.
Die Bundesregierung beabsichtigt die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Im Verbund damit ist zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung 06.04.2025 / 03.09.2025
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Red 20250903 / 20250908