Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ - Bund)

 

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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ - Bund)

vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 25. Oktober 2020

Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD

2. Abschnitt
Überleitungsregelungen

§ 3 Überleitung in den TVöD

§ 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen

§ 5 Vergleichsentgelt

§ 6 Stufenzuordnung der Angestellten

§ 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter

3. Abschnitt
Besitzstandsregelungen

§ 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege

§ 9 Vergütungsgruppenzulagen

§ 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit

§ 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile

§ 12 Strukturausgleich

§ 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

§ 14 Beschäftigungszeit

§ 15 Urlaub

§ 16 Abgeltung

§ 16a Leistungsgeminderte Beschäftigte

4. Abschnitt
Sonstige vom TVöD abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen

§ 17 Eingruppierung

§ 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30. September 2005

§ 19 Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü

§ 20 Jahressonderzahlung 2006

§ 21 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile

§ 22 Bereitschaftszeiten

§ 23 Sonderregelungen für besondere Berufsgruppen

5. Abschnitt
Überleitung in den TV EntgO Bund am 1. Januar 2014

§ 24 Grundsatz

§ 25 Besitzstandsregelungen

§ 26 Höhergruppierungen

§ 27 Besondere Überleitungsregelungen

§ 28 Entgeltgruppenzulagen

6. Abschnitt
Weitere Überleitungsregelungen

§ 29 Zuordnung zur Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9a bis 15 am 1. März 2016

§ 29a Überleitung Pflegekräfte in die P-Tabelle am 1. März 2018

§ 29b Höhergruppierung auf Antrag am 1. März 2018 für bestimmte Beschäftigtengruppen

7. Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschrift

§ 30 Inkrafttreten, Laufzeit

Anhang zu § 16a

ANLAGEN

Anlage 1 TVÜ-Bund Teil A

Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B

Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C

Anlage 2 TVÜ-Bund

Anlage 3 TVÜ-Bund

Anlage 4 TVÜ-Bund

Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund


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