Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)

 

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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)

vom 12. Oktober 2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 29. November 2021

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
….. *)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
*) a) ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),
vertreten durch den Bundesvorstand,
diese zugleich handelnd für
- Gewerkschaft der Polizei,
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
b) dbb tarifunion, vertreten durch den Vorstand, (ab dem Jahr 2013 bis 2014) dbb beamtenbund und
tarifunion, vertreten durch die Bundestarifkommission - (ab 2015) dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch die Bundesleitung

 

Übersicht

1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-L

§ 3 Überleitung in den TV-L

§ 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen

§ 5 Vergleichsentgelt

§ 6 Stufenzuordnung der Angestellten

§ 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter

3. Abschnitt
Besitzstandsregelungen

§ 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege

§ 9 Vergütungsgruppenzulagen

§ 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit

§ 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile

§ 12 Strukturausgleich

§ 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

§ 14 Beschäftigungszeit

§ 15 Urlaub

§ 16 Abgeltung

§ 17 Eingruppierung

§ 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2006

§ 19 Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü

§ 20 Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte

§ 21 Jahressonderzahlung in den Jahren 2006 und 2007

§ 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile

§ 23 Bereitschaftszeiten

§ 24 Nebentätigkeiten

§ 25 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a, SR 2 b, SR 2 m und SR 2 o BAT / BAT-O und der SR 2a, SR 2b, SR 2 i und SR 2 l der Anlage 2 Abschnitt B MTArb / MTArb-O

§ 26 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

§ 27 Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse

§ 28 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung

§ 29 Arbeiterinnen und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

§ 29a Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L am 1. Januar 2012

§ 29b Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019

§ 29c Überleitung der Pflegekräfte am 1. Januar 2019

§ 29d Überleitung der Beschäftigten, für die sich ab 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben

§ 29e Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020

§ 29f Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021

5. Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschrift

§ 30 In-Kraft-Treten, Laufzeit


Berlin, den 12. Oktober 2006

Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Der Vorsitzende des Vorstandes


 

 

Anlagen zum

TVÜ-Länder (Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts)  

 

TVÜ-Länder

Anlage 1 Teil A - Ersetzte Tarifverträge -

TVÜ-Länder Anlage 1 Teil B - Ersetzte Tarifverträge bzw. Tarifvertragsregelungen - 

TVÜ-Länder Anlage 1 Teil C - Fortgeltende Tarifverträge

TVÜ-Länder Anlage 2

Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Oktober 2006 / 1. November 2006 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Länder) 

TVÜ-Länder Anlage 3 Strukturausgleiche für Angestellte

TVÜ-Länder Anlage 4
Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)

TVÜ-Länder Anlage 5 A-B
KR-Anwendungstabelle 


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