Arbeitskampfrichtlinie: Dokumentation der Arbeitskampfmaßnahmen

Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Erst vergleichen
und dann sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen
Unfallversicherungen -
Zahnzusatzversicherung  -


 

>>>zur Inhaltsübersicht des BMI-Rundschreiben "Arbeitskampfmaßnahmen"

 

Arbeitskampfrichtlinie: Dokumentation der Arbeitskampfmaßnahmen

 

E. Dokumentation der Arbeitskampfmaßnahmen

Eine Dokumentation über den Ablauf der Arbeitskampfmaßnahmen und der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse ist zweckmäßig. Mit der Erstellung dieser Do-kumentation sollte rechtzeitig eine verantwortliche Person beauftragt werden, damit alle wichtigen Vorfälle festgehalten werden. Insbesondere müssen Ausfallzeiten der Beschäftigten, Arbeitszeiten im Notdienst, etwaige Streikausschreitungen, Sachbe-schädigungen, die Benutzung von Gegenständen der Arbeitgeberin/des Arbeitsge-bers und dergleichen festgestellt und die erforderlichen Beweismittel gesichert wer-den. Nähere Hinweise zur Erstellung der Dokumentation finden sich in Anlage 6a.

Wegen der Unterrichtung der obersten Bundesbehörde nach Beendigung der Ar-beitskampfmaßnahmen wird auf Abschnitt D Unterabschnitt I Nr. 1 verwiesen.


Red 20221206

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.tv-oed.de © 2023