BMI-Rundschreiben: Arbeitskampfrichtlinie - Meldung von Streikmaßnahmen

 

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BMI-Rundschreiben:
Hinweise für den Fall eines Arbeitskampfes (Arbeitskampfrichtlinie des Bundes) vom 5. Dezember 2022

 

Oberste Bundesbehörden

Arbeitskampfrichtlinie-Meldung von Streikmaßnahmen

Rundschreiben vom 21. August 2020–D5-31002/54#10 sowieRundschreiben vom 30. August 2017–D5-31001/4#2D5-31002/72#9Berlin,5. Dezember 2022

Sehr geehrteDamenund Herren,

hiermit übersende ich Ihnen die aktuelle Fassung der Arbeitskampfrichtlinie des Bundes. Sie ersetzt die Fassung vom 19. August 2020.

Grundlegende Veränderungen hat die Arbeitskampfrichtlinie nicht erfahren. Die Neufassungenthält lediglicheine Klarstellung hinsichtlichderRechtsprechung des BAG vom 26. Juli 2005 zur Zeiterfassung unter Abschnitt F. I. 2.
Auchfür die Tarifrunde 2023kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieGewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen initiieren. Vorsorglich weise ich deshalb auf die in der Arbeitskampfrichtlinie des Bundes i. d. F. vom 5. Dezember 2022 getroffenen Regelungen insbesondere zur Notwendigkeit von Vorbereitungsmaßnahmen (Abschnitt B) sowie die Informations-und Dokumentationspflichten (Abschnitt D Unterabschnitt I) hin. In Art und Ausmaß hervorstechendeMaßnahmen sind dem Bundesministerium des Innernundfür Heimat unverzüglich mitzuteilen.In allen anderen Fällen sind die Meldungen zu Arbeitsniederlegungen in Ihrem Ressort gem. Anlage 6 der Arbeitskampfrichtlinie jeweils am Freitag(bis 14:00 Uhr)für den vorangegangenen

Wochenzeitraum (Freitag bis Donnerstag) an das Postfach(D5@bmi.bund.de) zu übermitteln. Sofern keine Meldungen eingehen, gehe ich von Fehlanzeige für Ihr Ressort aus.

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Unterschrift

 

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines >>>zum Text des Rundschreibens des BMI

I. Zweck der Hinweise

II. Arbeitskampfmaßnahmen und ihre rechtlichen Voraussetzungen

1. Rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen
2. Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen
3. Rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen

B. Vorbereitung auf Arbeitskampfmaßnahmen >>>zum Text des BMI-Rundschreibens

I. Vorsorgliche Maßnahmen
1. Aufgabenverteilung innerhalb der Dienststelle
2. Vorbereitung der Notdienstarbeiten
3. Vorbereitung des Notdienstes und der Ausstellung von Notdienst- und Sonderausweisen
4. Vorbereitung der Information der Beschäftigten

II. Information der Beschäftigten

III. Verpflichtung von Beschäftigten zum Notdienst

C. Durchführung einer Urabstimmung>>>zum Text des BMI-Rundschreibens

D. Verhalten bei Arbeitskampfmaßnahmen >>>zum Text des BMI-Rundschreibens

I. Mitteilungen über Arbeitskampfmaßnahmen

1. Oberste Bundesbehörde und Öffentlichkeit
2. Agentur für Arbeit, Krankenkasse
3. Polizeibehörde

II. Einsatz des Notdienstes

III. Information der Beschäftigten

IV. Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern

E. Dokumentation der Arbeitskampfmaßnahmen >>>zum Text des BMI-Rundschreibens

F. Rechtliche Folgen der Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen >>>zum Text des BMI-Rundschreibens

I. Auswirkungen auf das Einzelarbeitsverhältnis

1. Allgemeines
2. Arbeitsentgelt, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen, Feiertagsbezahlung
3. Entgelt im Krankheitsfall
4. Arbeitgeberzuschuss nach § 14 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
5. Urlaub, Arbeitsbefreiung
6. Beihilfen
7. Sonstiges

II. Auswirkungen einer Arbeitskampfmaßnahme auf die Sozialversicherung und die Zusatzversorgung

1. Krankenversicherung
2. Pflegeversicherung
3. Rentenversicherung
4. Arbeitslosenversicherung
5. Unfallversicherung
6. Zusatzversorgung

G. Rechte und Pflichten bestimmter Beschäftigter >>>zum Text des BMI-Rundschreibens

I. Arbeitswillige

II. Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen usw. in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis
III. Beamtinnen und Beamte

H. Personalrat >>>zum Text des BMI-Rundschreibens

I. Streikleitung, Streikposten und Streikausschreitungen >>>zum Text des BMI-Rundschreibens

J. Teilnahme an rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen >>>zum Text des BMI-Rundschreibens


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