Bundesangestelltentarifvertrag (BAT): § 58 Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung

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 § 58 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) 

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§ 58 Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung

Das Arbeitsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit beendet werden (Auflösungsvertrag).


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