.
§ 73 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
.
§ 73 Schlußvorschriften
(1) (gestrichen)
(2) (gestrichen)
(3) Bis zu einer tarifvertraglichen Neuregelung gelten als Anlage la (§ 22)
a) die Anlage 1 zur TO.A in der Fassung vom 1. November 1943 (RABl. S. IV 838, RBB. 1944 S. 22), jedoch nur hinsichtlich der dort aufgeführten Tätigkeitsmerkmale und der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen,
b) die Anlage zur Allgemeinen Dienstordnung zur TO.A - Anlage E - (ADO zu § 3 TO.A) in der Fassung vom 13. April 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 649),
c) die Anlage 1 zur Kr.T. in der Fassung vom 3. Mai 1943 (RABl. S. IV 342, RBB. S. 132),
d) die in ergänzenden Gemeinsamen und Besonderen Dienstordnungen enthaltenen Tätigkeitsmerkmale, soweit sie noch in Kraft sind, mit Ausnahme der Tätigkeitsmerkmale für Angestellte an Theatern und Bühnen in der Fassung der Änderungen und Ergänzungen durch nachstehende Tarifverträge:
A. im gesamten Geltungsbereich dieses Tarifvertrages
a) Tarifvertrag vom 14. Juni/16. Juli 1956 über die Eingruppierung von Meistern und technischen Angestellten,
b) Tarifvertrag vom 5. Juli 1957 über die Eingruppierung technischer Assistenten,
c) (gestrichen)
d) Tarifvertrag vom 15. Januar 1960 über die Änderung und Ergänzung der Anlage 1 zur TO.A,
e) (gestrichen)
B. im Bereich des Bundes
(weggefallen)
C. im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(weggefallen)
D. bei den Sparkassen
Tarifvertrag vom 3. November 1960 über die Vergütungsordnung für Sparkassenangestellte,
E. im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
a) (weggefallen)
b) Tarifvertrag vom 19. Januar 1961 über die Eingruppierung der Angestellten der Hamburger Flughafen-Verwaltung GmbH.
(4) (gestrichen)
Zur Übersicht weiterer tarifvertraglicher Regelungen für den öffentlichen Dienst.
![]() |
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit mehr als 25 Jahren informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks aufgeladen, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld, Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben sind drei OnlineBücher auf dem Stick aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Weiterführende Informationen zum öffentlichen Dienst finden Sie unter www.die-oeffentliche-verwaltung.de